Unfall, Schneeglätte, Mietwagen, Winterausrüstung, Winterreifen

Urteile

01-11-2007
Unfall mit nicht wintertauglichem Mietwagen Nach dem im letzten Jahr eingeführten § 2 Abs. 3a StVO ist bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört in erster Linie eine geeignete Bereifung. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Autovermieter bereits vor Einführung dieser Vorschrift auch ohne ausdrückliche Vereinbarung verpflichtet war, seine Mietfahrzeuge in den Wintermonaten mit Winterreifen auszurüsten. Der Autovermieter haftet daher allein für einen Unfallschaden, wenn ein Kunde mit dem angemieteten Fahrzeug wegen nicht wintertauglicher Bereifung einen Unfall verursacht.
Beschluss des OLG Hamburg vom 23.04.2007 14 U 34/07 DAR 2007, 336
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich