Kündigung, Schriftform, SMS

Urteile

01-11-2007
Kündigung per SMS unwirksam Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform und der Unterschrift eines Kündigungsberechtigten. Daher ist eine per SMS übermittelte Kündigung des Arbeitgebers bereits wegen Formverstoßes unwirksam.
Urteil des LAG Hamm vom 17.08.2007 10 Sa 512/07 Handelsblatt vom 10.10.2007
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