Heimvertrag, Kündigung, Pflegebedürftigkeit, Unterbringung

Urteile

01-02-2005
Kündigung eines Heimvertrags wegen gesundheitlicher Verschlechterung Dem Träger eines Alten- und Pflegeheims steht ein Kündigungsrecht zu, falls sich der Gesundheitszustand eines Bewohners so verschlechtert hat, dass das Pflegeheim keine fachgerechte Versorgung mehr gewährleisten kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Heim über keine beschützende (geschlossene) Abteilung verfügt und einen verwirrten Bewohner mit Weglauftendenz somit nicht mehr sicher beherbergen kann. Der Heimträger muss dem Bewohner im Fall einer Kündigung allerdings eine angemessene anderweitige Unterkunft und Betreuung nachweisen. Die Erfüllung der Nachweispflicht ist zwar nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung, aber zwingende Voraussetzung für einen gerichtlich durchsetzbaren Räumungsanspruch des Heims gegenüber dem Bewohner, der die Kündigung nicht akzeptiert.
Urteil des BGH vom 20.10.2004 III ZR 205/03 Pressemitteilung des BGH
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