Krankenversicherung, behindertes Kind, Mitversicherung

Urteile

01-02-2005
Erwachsenes behindertes Kind familienversichert Ein behindertes Kind hat einen Anspruch auf Familienversicherung über seine Eltern und zwar unabhängig von seinem Alter. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vorlag, als der Anspruch aus der Familienversicherung gegeben war. Der Anspruch auf Mitversicherung über die Eltern erlischt auch nicht dadurch, dass der Behinderte vorübergehend einer Erwerbstätigkeit nachgeht, die er wegen der (hier psychischen) Behinderung wieder aufgeben muss.
Urteil des BSG vom 18.05.2004 B 1 KR 24/02R RdW 2004, 571
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