Wohngebäudeversicherung, Hagelschaden

Urteile

01-02-2005
Mittelbarer Hagelschaden nicht versichert Eine bestehende Wohngebäude- und Hausratversicherung ist bei einem Hagelschaden nur dann eintrittspflichtig, wenn der Gebäudeschaden hierdurch unmittelbar verursacht wurde. Entstand der Schaden erst dadurch, dass der Hagel ein Abflussrohr des Hauses verstopft hat und deswegen Wasser in das Haus eintrat, liegt keine unmittelbare Schadensverursachung mehr vor.
Urteil des LG Bielefeld vom 31.03.2004 21 S 8/04 NJW 44/2004, Seite X
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