geistiges Eigentum
Urteile
12-06-2007Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies den Unterlassungsanspruch der tschechischen Brauerei ab. Der Markenschutz nach dem Lissabonner Abkommen beschränkt sich auf die Art von Erzeugnissen, die in der Eintragung bezeichnet werden. Die Marken BUD und BUDWEISER sind danach für Bier und ähnliche Erzeugnisse geschützt. Für den EuGH war es nicht ersichtlich, dass eine Verwendung für andere Produkte die Biermarke missbraucht oder schwächt.
Urteil des EuGH vom 12.06.2007 T-53/04 u. a. Pressemitteilung des EuGH
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