Unfallversicherung
Urteile
28-02-2007Gibt ein Versicherter bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung trotz entsprechender Fragen im Antragsformular einen bestehenden Fahrzeugschutzbrief und eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung nicht an, kann nicht zwingend von arglistigen Falschangaben ausgegangen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn wie hier die abgeschlossene und die bestehende Versicherung verschiedene Risiken abdecken und Überschneidungen im Leistungsbereich für den Versicherten nicht ohne weiteres erkennbar sind.
Urteil des BGH vom 28.02.2007 IV ZR 331/05 RdW 2007, 305
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