Trennungsdauer, Ehescheidung
Urteile
15-11-2006Einen solchen Fall nahm das Oberlandesgericht Hamm bei einem 17 Jahre und 8 Monate dauernden Zusammenleben gegenüber einer 23 Jahre und 6 Monate langen Trennungszeit an. Bei dieser Konstellation ist es gerechtfertigt, den Versorgungsausgleich auf die Anrechte zu beschränken, die bis zum Zeitpunkt der frühestmöglichen Einleitung des Scheidungsverfahrens erworben wurden.
Urteil des OLG Hamm vom 15.11.2006 11 UF 142/06 NJW Heft 18/2007, Seite X
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