MPU, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheid, Rechtskraft

Urteile

01-06-2007
Fahrerlaubnisbehörde an rechtskräftigen Bußgeldbescheid gebunden Wer sich gegen einen zu Unrecht ergangenen Bußgeldbescheid nicht zur Wehr setzt, kann seine Einwände nach Rechtskraft der Entscheidung nicht mehr geltend machen. Bei der Beurteilung der Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen (hier während der Probezeit) ist die Verkehrsbehörde an die Feststellungen eines rechtskräftigen Bußgeldbescheides gebunden. Daher kann der Einwand des betroffenen Autofahrers, nicht er, sondern ein anderer hätte den Verkehrsverstoß begangen, bei der Eignungsprüfung nicht mehr berücksichtigt werden.
Beschluss des OVG Hamburg vom 18.09.2006 3 Bs 298/05 NJW Heft 6/2007, Seite X
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