Rechtsschutzversicherung, Prospekthaftungsanspruch, Anlageberatung

Urteile

01-12-2006
Rechtsschutzversicherung umfasst auch Prospekthaftungsansprüche Umfasst eine Rechtsschutzversicherung auch die Bereiche Schadensersatz und Vertragsrecht, sind darin auch Schadensersatzansprüche eines Anlegers wegen eines fehlerhaften und unzureichenden Emissionsprospekts enthalten. Der Deckungsschutz ist nur dann zu verneinen, wenn die Kapitalanlage eine selbstständige Tätigkeit eines gewerblichen Anlegers darstellt. Dies ist bei nur einzelnen Kapitalanlagen zur Vermögensbildung und Altersvorsorge nicht anzunehmen.
Urteil des BGH vom 03.05.2006 IV ZR 252/04 RdW 2006, 561 BGHR 2006, 1234
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