Rundfunkgebühren, gelegentlicher Verkauf von Rundfunkgeräten

Urteile

01-02-2005
Keine Rundfunkgebühren bei gelegentlichem Verkauf von Rundfunkgeräten Verkauft ein Einzelhändler nur gelegentlich Rundfunkgeräte ohne Prüfung und Vorführung, muss er nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland- Pfalz keine Rundfunkgebühren bezahlen. Der bloße (vorübergehende) Besitz derartiger Geräte begründet - so das Gericht - keine Gebührenpflicht. Das Urteil hat der Großdiscounter Aldi erstritten.
Urteil des OVG Rheinland- Pfalz 12 A 11402/04.OVG Handelsblatt vom 08.12.2004
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