GmbH-Gründung, Einlagepflicht, Sacheinlage, Umwandlung

Urteile

01-02-2005
Umwandlung einer Bareinlageverpflichtung in eine Sacheinlage Die Umwandlung einer im Rahmen der Gründung übernommenen Bareinlageverpflichtung in eine Sacheinlage ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die entsprechenden Gründungsvorschriften eingehalten werden. Hierbei ist nicht nur die Vorlage eines Sachgründungsberichts und der Nachweis der Werthaltigkeit der Sacheinlage erforderlich, sondern auch die Aufnahme einer entsprechenden Einlageverpflichtung in die Satzung.
Beschluss des KG Berlin vom 26.10.2004 1 W 21/04 Pressemitteilung des KG Berlin
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