Telefax-Werbung, Angebotsaufforderung

Urteile

01-11-2006
Angebotsaufforderung keine unzulässige Fax-Werbung Telefaxschreiben, mit denen Unternehmer aufgefordert werden, Angebote für Dienstleistungen abzugeben, stellen keine Werbung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. In derartigen Zusendungen kann jedoch eine wettbewerbswidrige Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) vorliegen. Das Oberlandesgericht Naumburg sieht allerdings in insgesamt acht Faxschreiben für drei Bauvorhaben, auch wenn sie unaufgefordert versandt wurden, noch keine unzumutbare Belästigung, die einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen.
Urteil des OLG Naumburg vom 30.09.2005 10 U 33/05 JurPC Web-Dok. 97/2006 OLGR Naumburg 2006, 398
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