Testamentsvollstrecker, Verfügungsberechtigung

Urteile

01-10-2006
Testamentsvollstrecker uneingeschränkt verfügungsberechtigt Ist für die Erbschaft eines beschränkt Geschäftsfähigen eine Testamentsvollstreckung angeordnet, stellt sich die Frage, ob der Testamentsvollstrecker eine Verfügung über das Vermögen vormundschaftsgerichtlich genehmigen lassen muss. Der Bundesgerichtshof verneinte diese Frage. Demzufolge ist ein Testamentsvollstrecker uneingeschränkt verfügungsberechtigt. Hinweis: Ob sich nach dieser Entscheidung die Praxis der Amtsgerichte in den Fällen, dass die Eltern des minderjährigen Erben zugleich Testamentsvollstrecker sind, zur Prüfung des Nachlassverzeichnisses stets ein so genannter Ergänzungsbetreuer bestellt wird, aufrecht erhalten lässt, ist zumindest fraglich.
Beschluss des BGH vom 30.11.2005 IV ZR 280/04 ZEV 2006, 262
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