Reisegepäckversicherung, Kameradiebstahl, Restaurant

Urteile

01-12-2004
Kameradiebstahl in Restaurant Bewahrt ein Urlauber beim Aufenthalt in einem vollen Restaurant eine wertvolle Digitalkamera in seiner Jacke auf, die er zuerst über einen anderen Stuhl legt und später über seine eigene Stuhllehne hängt, handelt er grob fahrlässig und kann daher von seiner Reisegepäckversicherung keinen Ersatz verlangen, wenn die Kamera in einem unbeobachteten Augenblick entwendet wird. Nach den Reisegepäckversicherungsbedingungen müssen wertvolle Gegenstände stets "in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt" werden.
Urteil des AG München 172 C 16403/03 Reiserecht aktuell
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich