Unfallverletzung, Schmerzensgeld, Erhöhung, Rechtskraft

Urteile

01-09-2006
Weiteres Schmerzensgeld trotz rechtskräftiger Klageabweisung Eine Frau wurde bei einem unverschuldeten Unfall schwer verletzt. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte zunächst circa 20.000 Euro. In dem von ihr angestrengten Prozess erhielt sie weitere 15.000 Euro zugesprochen. Zugleich wies das Gericht jedoch ihren Antrag ab, mit dem sie die Feststellung der Schadensersatzpflicht für alle weiteren Unfallschäden begehrte, da nach Auffassung des Gerichts mit einer Verschlimmerung nicht zu rechnen war. Diese Entscheidung wurde rechtskräftig. Später traten wider Erwarten doch noch auf den Unfall zurückzuführende gesundheitliche Komplikationen auf, die für den medizinischen Gutachter im ersten Prozess nicht erkennbar waren. Der Bundesgerichtshof ließ die neuerliche Klage auf Schmerzensgeld zu. Treten neue, im Vorprozess nicht erkennbare Tatsachen auf, kann die rechtskräftige Abweisung der Feststellungsklage einer weiteren Schmerzensgeldklage nicht entgegenstehen.
Urteil des BGH vom 14.02.2006 VI ZR 322/04 NJW-RR 2006, 712 BGHR 2006, 812
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