Abwasserleitung, Nachbargrundstück, Beeinträchtigung, Beseitigung

Urteile

01-05-2006
Störender Kanal des Nachbarn Der Eigentümer eines Grundstücks, durch das eine Abwasserleitung des Nachbarn geführt wird, kann von diesem die Beseitigung der Leitung verlangen, wenn sie nachträglich zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Grundstücks führt, etwa weil sie beim Bau einer Garage im Weg ist, und wenn mit verhältnismäßigem Aufwand ein anderweitiger Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage möglich ist.
Urteil des OLG Frankfurt vom 05.07.2005 14 U 139/04 OLGR Frankfurt 2005, 934
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