Unfall, Schadensersatzklage, Fahrschüler

Urteile

01-12-2004
"Taktische" Schadensersatzklage gegen Fahrschüler Einen Fahrschüler kann dann eine Mithaftung für einen mit dem Fahrschulwagen verursachten Unfall treffen, wenn er einen Fahrfehler begeht, den er unter Berücksichtigung seines bis dahin erworbenen Könnens unschwer hätte vermeiden können. Hinweis: Der unfallverursachende Fahrschüler ist selbstverständlich durch die für das Fahrschulfahrzeug bestehende Haftpflichtversicherung abgesichert. Für den Unfallgegner kann es aber wichtig sein, den Fahrschüler mitzuverklagen, damit dieser von der Gegenseite nicht als Zeuge benannt werden kann.
Urteil des OLG Hamm vom 30.01.2004 9 U 143/03 NJW-RR 2004, 1095
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich