Geschwindigkeitsüberschreitung, Toleranzabzug, nächtliches Nachfahren

Urteile

01-12-2004
Geschwindigkeitsüberschreitung: Toleranzabzug von 20 Prozent bei nächtlichem Nachfahren Das Nachfahren zum Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist die unsicherste Messmethode. Erfolgt das Nachfahren der Polizei bei Dunkelheit, hält das Oberlandesgericht Celle wegen der vielfältigen Fehlermöglichkeiten insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten einen Toleranzabzug von 20 Prozent für erforderlich.
Urteil/Beschluss des OLG Celle vom 16.03.2004 211 Ss 34/04 DAR 2005, 163
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