Auffahrunfall, Haftung, plötzliches Abbremsen

Urteile

01-12-2004
Auffahrunfall nach behauptetem plötzlichen Abbremsen Bei einem typischen Auffahrunfall spricht nach gefestigter Rechtsprechung der so genannte Anscheinsbeweis dafür, dass der Auffahrende entweder durch einen ungenügenden Sicherheitsabstand, durch zu hohe Geschwindigkeit oder/und durch allgemeine Unaufmerksamkeit den Unfall verursacht und verschuldet hat. Einen abweichenden Unfallhergang hat der Auffahrende zu beweisen. Lässt sich die Behauptung des auffahrenden Autofahrers, das Fahrzeug vor ihm sei nach dem Anfahren bei Grün plötzlich und grundlos wieder bis zum Stillstand abgebremst worden, nach der Vernehmung der Unfallzeugen nicht zweifelsfrei beweisen, verbleibt es beim Alleinverschulden des Auffahrenden. Im entschiedenen Fall kam noch hinzu, dass in der polizeilichen Unfallmeldung von einem plötzlichen starken Bremsen keine Rede war.
Urteil des KG Berlin vom 05.02.2004 12 U 165/02 NZV 2004, 526
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