Gebrauchtwagenkauf, Mangel, Kenntnis, vorbehaltlose Annahme

Urteile

01-12-2004
Gebrauchtwagenkauf: vorbehaltlose Entgegennahme eines mangelhaften Fahrzeugs Sind Sonderausstattungen oder technische Veränderungen an einem Gebrauchtwagen vorschriftswidrig nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen und (voraussichtlich) auch nicht eintragungsfähig, liegt ein Mangel vor, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt. Wird der Käufer, nachdem er das Fahrzeug über eBay ersteigert hat, jedoch bei der Übergabe auf die Probleme ausdrücklich hingewiesen und nimmt er das Fahrzeug gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gleichwohl vorbehaltlos entgegen, widerspricht es den Grundsätzen von Treu und Glauben, wenn er sich später auf diesen Mangel beruft.
Urteil des OLG Celle vom 04.08.2004 7 U 18/04 OLGR Celle 2004, 506
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