Rechtsschutzversicherung, Fragebogen, Falschangaben, Vorversicherung

Urteile

01-04-2006
Frage nach Vorversicherung Versicherungen haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, ob ein neuer Kunde vorher bei einer anderen Gesellschaft gegen das gleiche Risiko versichert war und warum der Versicherungsvertrag aufgelöst wurde. Beim Versicherungsantrag sind diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Ein Rechtsschutzversicherungsvertrag kann von der Versicherungsgesellschaft jedoch nicht wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn im Antragsformular nach "Vorversicherung" und nicht nach "Vorversicherungen" gefragt ist und der Antragsteller die vor Antragstellung gekündigte Vorversicherung bei einem anderen Versicherer angibt, nicht dagegen einen von ihm selbst gekündigten, zeitlich davor liegenden weiteren Vertrag bei demselben Rechtsschutzversicherer, bei dem er nunmehr den Antrag stellt. Für das Oberlandesgericht Celle spricht gegen die Annahme eines arglistigen Verhaltens des Versicherungsnehmers, wenn dieser einen Vorvertrag bei demselben Versicherer nicht angibt, der erst 15 Monate vor Antragstellung beendet wurde, und von dem er annehmen darf, dass sich die entsprechenden Angaben ohne weiteres aus den Datenbeständen des Versicherers ersehen lassen.
Beschluss des OLG Celle vom 13.02.2006 8 W 9/06 Pressemitteilung des OLG Celle
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