Lohnsteuerauskunft, Finanzamt, Verbindlichkeit

Urteile

01-04-2006
Lohnsteuerauskunft verbindlich Arbeitgeber müssen sich auf telefonische Auskünfte der Finanzbehörde über Lohnsteuerangelegenheiten verlassen können. Richtet sich ein Unternehmer nach einer so genannten Anrufungsauskunft (§ 42e EStG), darf das Finanzamt auch dann keine Lohnsteuer nacherheben, wenn sich die Auskunft später als falsch erweist. Das gilt ebenso, wenn der Unternehmer nach einer Lohnsteueraußenprüfung zur Abgeltung der nachzuzahlenden Steuer einer Pauschalierung (§ 40 Abs.1 S.1 Nr.2 EStG) zugestimmt hat.
Urteil des BFH vom 16.11.2005 VI R 23/02 Pressemitteilung des BFH
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