Werbe-E-Mail, Zustimmung, Zeitablauf

Urteile

01-12-2004
Zusendung von Werbe-E-Mails nach lange zurückliegender Zustimmung Nach der überwiegenden Rechtsprechung und der Neuregelung des Wettbewerbsrechts im Juli 2004 ist die unaufgeforderte Zusendung von Werbe-E-Mails unzulässig und damit wettbewerbswidrig, sofern der Empfänger der Zusendung nicht ausdrücklich oder zumindest konkludent durch sein Verhalten zugestimmt hat. Eine einmal erteilte Zustimmung wirkt jedoch nicht zeitlich unbegrenzt. Das Landgericht Berlin hält die Zusendung einer Werbe-E-Mail zwei Jahre nach der Zustimmungserklärung nicht mehr durch diese gedeckt.
Urteil des LG Berlin vom 02.07.2004 15 O 653/03 NJW Heft 43/2004, Seite XII
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