Abbuchungen, Widerruf, Insolvenzverwalter

Urteile

01-12-2004
Widerruf von Abbuchungen durch Insolvenzverwalter Ein Kontoinhaber kann einer im Rahmen einer Einzugsermächtigung vorgenommenen Abbuchung innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Er kann sich jedoch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Widerspruch ohne sachlichen Grund erfolgt. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht im Falle eines vorläufigen Insolvenzverwalters, der sämtliche durch Einzugsermächtigungen erfolgten Belastungsbuchungen der letzten sechs Wochen auf dem Konto des Insolvenzschuldners widerruft. Ein Insolvenzverwalter handelt hierbei nicht ohne sachlichen Grund, da er gesetzlich verpflichtet ist, die künftige Insolvenzmasse zugunsten aller Gläubiger zu erhalten.
Urteil des BGH vom 04.11.2004 IX ZR 22/03 Pressemitteilung des BGH
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