Kreditkündigung, Sanierungskredit

Urteile

01-12-2004
Keine voreilige Kündigung eines Sanierungskredits Gewährt eine Bank einem finanziell angeschlagenen Unternehmen einen so genannten Sanierungskredit mit fester Laufzeit, sind an eine fristlose Kreditkündigung besonders hohe Anforderungen zu stellen. Bloße Zweifel an der Kreditfähigkeit des Darlehensnehmers reichen hierzu nicht aus. Vielmehr ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs erforderlich, dass "eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, die die Sanierung nicht mehr als aussichtsreich erscheinen lässt". Auch das Recht zur ordentlichen Kündigung sahen die Richter wegen der Vereinbarung des Sanierungszwecks zumindest als stillschweigend ausgeschlossen.
Urteil des BGH vom 14.09.2004 XI ZR 184/03 BGHR 2005, 113
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