Kündigung, Anspucken, Beleidigung

Urteile

01-12-2004
Kündigung bei Anspucken eines Arbeitskollegen Das Anspucken eines Arbeitskollegen kann - so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf - wegen seines beleidigenden Charakters eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Besteht jedoch keine Wiederholungsgefahr, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, dem Gekündigten eine so genannte Auslauffrist der ordentlichen Kündigung einzuräumen.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 21.07.2004 12 Sa 620/04 Pressemitteilung des LAG Düsseldorf
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