Vergütungsherabsetzung, Änderungskündigung, Leiharbeitsverhältnis

Urteile

01-03-2006
Vergütungsherabsetzung bei Leiharbeitsverhältnis mittels Änderungskündigung Nach der zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Änderung des § 9 Nr. 2 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) kann ein Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer schlechtere als die im Betrieb des Entleihers für vergleichbare Arbeitnehmer geltenden Arbeitsbedingungen vorsehen. Allein die Einführung dieser Vorschrift reicht jedoch nicht aus, im Wege einer Änderungskündigung die Arbeitsvergütung eines Leiharbeitnehmers herabzusetzen. Vielmehr muss der Leiharbeitgeber - so das Bundesarbeitsgericht - stets ein dringendes betriebliches Erfordernis nachweisen, das einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht.
Urteil des BAG vom 12.01.2006 2 AZR 126/05 Pressemitteilung des BAG
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