Arbeitszeitverteilung, Änderung, Arbeitnehmerinteressen

Urteile

01-12-2004
Berücksichtigung von Arbeitnehmerbelangen bei Arbeitszeitverteilung Bei der Verteilung von Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers, wie die erforderliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern, Rücksicht nehmen, soweit der vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigter entgegenstehen. In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall wehrte sich eine Altenpflegerin jedoch ohne Erfolg gegen ihre Einteilung zur Nachtschicht, obwohl sie ein kleines Kind zu betreuen hatte und ihr Ehemann ebenfalls im Schichtbetrieb tätig war. Der Arbeitgeber konnte keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Außerdem waren die anderen Mitarbeiter nicht bereit, mit der Kollegin die Schicht zu tauschen.
Urteil des BAG vom 23.09.2004 6 AZR 567/03 Pressemitteilung des BAG
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