Spendenhöchstbetrag, Ehegatten

Urteile

01-02-2006
Doppelter Spendenhöchstbetrag für zusammen veranlagte Ehegatten Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs könnte die ohnehin ausgeprägte Spendenbereitschaft der Deutschen noch erhöhen. Der zusätzliche Abzugshöchstbetrag für Spenden in Höhe von derzeit 20.450 Euro steht bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehegatten einzeln zu. Eine Beschränkung des Höchstbetrages würde Ehegatten gegenüber nicht zusammen veranlagten Ehepaaren oder Spendern, die in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben, erheblich benachteiligen.
Urteil des BFH vom 03.08.2005 XI R 76/03 Pressemitteilung des BFH
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