Reisegepäckversicherung, Autoaufbruch, Diebstahl, Notebook

Urteile

01-02-2006
Reisegepäckversicherung: Diebstahl eines Notebooks aus Auto Wer sein Notebook auf Reisen nachts unter dem Beifahrersitz eines parkenden Pkws lässt, handelt grob fahrlässig. Wird das Fahrzeug aufgebrochen und der PC entwendet, muss die Reisegepäckversicherung daher keinen Ersatz für den Verlust leisten.
Urteil des LG Schweinfurt 33 S 34/05 Handelsblatt vom 21.12.2005
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