Werbefax, Telefax, Strafbarkeit

Urteile

01-12-2004
Werbefax nicht strafbar Die unverlangte Zusendung von Werbung mittels Telefax ist wettbewerbswidrig i. S. d. Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit unzulässig. Im Übersenden eines unverlangten Werbefaxschreibens ist - so das Oberlandesgericht Frankfurt - jedoch keine Sachbeschädigung nach § 303 StGB zu sehen, da eine Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit des Telefaxpapiers nicht vorliegt.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 20.05.2004 2 Ss 39/03 JurPC Web-Dok. 245/2004
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