Autohändler, Unfallabwicklung, Rechtsberatungsgesetz

Urteile

01-12-2004
Unzulässige Schadensabwicklung durch Autohändler Ein Autohändler mit Reparaturwerkstatt verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn er seinen Kunden gewerbsmäßig die Abwicklung von Kfz-Schadensfällen anbietet und - wovon im Regelfall auszugehen ist - nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Angebot auch die Geltendmachung fremder Forderungen, wie z. B. Gutachter- oder Mietwagenkosten, einschließt.
Urteil des OLG Frankfurt vom 29.01.2004 6 U 228/02 OLGR Frankfurt 2004, 254
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