Heimvertrag, betreutes Wohnen, Kündigungsfristen

Urteile

01-12-2005
Kündigungsfristen bei Vertrag über "Betreutes Wohnen" Der Bundesgerichtshof hält bei einem Vertrag über so genanntes Betreutes Wohnen die vertragliche Vereinbarung von Kündigungsfristen, die sich an den Vorschriften des Heimgesetzes orientieren, für zulässig. Dies bedeutet, dass der Betreiber der Einrichtung nicht an die Beschränkungen der mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gebunden ist. Die Karlsruher Richter begründeten dies damit, dass es sich bei einer Vereinbarung über "Betreutes Wohnen" um einen gemischten Vertrag handelt, der im Bereich Service und Dienstleistung deutliche Züge eines Heimvertrags aufweist.
Beschluss des BGH vom 21.04.2005 III ZR 293/04 BGHR 2005, 1023 NZM 2005, 515
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