Verunglimpfung, Meinungsfreiheit, Gen-Milch

Urteile

01-12-2004
"Gen-Milch"-Vorwurf von Meinungsfreiheit gedeckt Die Umweltschutzorganisation Greenpeace darf Milchprodukte der Unternehmensgruppe Theo Müller weiterhin als "Gen-Milch" bezeichnen, weil angeblich Spuren genetisch veränderten Materials in den Molkereiprodukten gefunden wurden. Das Oberlandesgericht Köln sah die von dem Unternehmen gerichtlich angegriffene Behauptung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen bei völlig haltlosen oder wissenschaftlich widerlegten Standpunkten. Dieser Gegenbeweis war der Großmolkerei in dem Prozess jedoch nicht gelungen.
Urteil des OLG Köln vom 28.10.2004 15 U 125/04 Pressemitteilung des OLG Köln
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