Irreführung, Produktbezeichnung, Bio

Urteile

01-12-2004
Irreführende "Bio"-Bezeichnung Enthält ein Produktname eines Nahrungsmittels den Bestandteil "Bio" (hier "Biogard" für einen Speisequark) und liegt tatsächlich keine anerkannt ökologische Herstellungsweise vor, ist hierfür ein eindeutiger Packungshinweis erforderlich. Anderenfalls ist die Verwendung des Öko-Zusatzes irreführend und damit wettbewerbswidrig.
Urteil des LG Leipzig vom 20.04.2004 1 HK O 7140/03 NJW Heft 43/2004, Seite XII
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