Prüfplakette, Fälschung, Strafbarkeit

Urteile

01-12-2005
Verfälschung von Prüfplakette strafbar Wer die Untergrundfarbe einer Prüfplakette auf einem Kfz-Kennzeichen durch Verwendung von Nagellack verändert, um der TÜV-Prüfung zu entgehen, macht sich wegen Urkundenfälschung strafbar. Urkundenfälschung (§ 63 StGB) kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Urteil des AG Waldbröl vom 19.07.2005 4 Ds 385/05 NJW Heft 36/2005, Seite XVI
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich