Spenden, Steuererklärung, nachträgliche Berücksichtigung

Urteile

01-12-2005
Bei Steuererklärung an Spenden denken Wer bei seiner Steuererklärung vergessen hat, während des Veranlagungszeitraums getätigte Spenden aufzuführen, hat keine Chance, diese Ausgaben nachträglich berücksichtigen zu lassen. Ein bereits bestandskräftiger Steuerbescheid kann wegen einer vergessenen Spende nicht mehr geändert werden.
Urteil des Niedersächsischen FG vom 31.03.2005 3 K 165/04 Pressemitteilung des Niedersächsischen FG
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