Bauhandwerker, Hinweispflicht, Planungsmängel

Urteile

01-12-2004
Handwerker muss auf Planungsmängel hinweisen Ein Handwerker, der die ihm übertragenen Arbeiten (hier Einbau einer Warmluftheizung in ein Fitnessstudio) in Kenntnis dessen übernimmt, dass es keine Fachplanung des Bauherrn bzw. dessen Architekten gibt, kann sich im Fall einer mangelhaften Ausführung der Werkleistung nicht auf ein Mitverschulden wegen fehlender Planung berufen. Ein Hinweis auf Bedenken gegen die beabsichtigte Bauausführung ist ausdrücklich auch an den Bauherrn selbst zu richten, wenn sich dessen Architekt den Bedenken verschließt.
Urteil des OLG Celle vom 21.10.2004 14 U 26/04 Pressemitteilung des OLG Celle
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich