Laden, Verkehrssicherungspflicht, Reinigungspflicht, Unfall

Urteile

01-12-2004
Kontroll- und Reinigungspflichten in Supermarkt Der Betreiber eines Supermarktes hat dafür Sorge zu tragen, dass es in seinem Ladengeschäft nicht zu Unfällen kommt. Besonders unfallträchtig sind dabei die Gemüse- und Lebensmittelabteilung. In diesen Bereichen kommt der Ladenbetreiber seinen Kontroll- und Reinigungspflichten ausreichend nach, wenn er den Boden in Abständen von 15 Minuten überprüfen und gegebenenfalls reinigen lässt. Weitergehende Maßnahmen können auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vom Kunden nicht erwartet werden.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.07.2004 7 U 18/03 OLGR Karlsruhe 2004, 421
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