Neuwagenkauf, Farbabweichung, Mangel

Urteile

01-11-2005
Neuwagenkauf: Farbabweichung als Mangel Stellt sich die bestellte Farbe "carbonschwarz-metallic" eines Neuwagens nach Auffassung eines Sachverständigen sowohl objektiv nach der Farbzusammensetzung als auch subjektiv eher als Blau- als als Schwarzton dar, liegt ein wesentlicher Fahrzeugmangel vor. Der Käufer kann entweder den Wagen zurückgeben oder - wie in dem vom Landgericht Aachen entschiedenen Fall - den Ersatz der Kosten für eine Neulackierung (über 5.000 Euro) verlangen. Ferner hat der Verkäufer die Gutachterkosten zu tragen. Urteil des LG Aachen vom 26.04.2005 12 O 493/04 NJW 2005, 2236
Urteil des LG Aachen vom 26.04.2005 12 O 493/04 NJW 2005, 2236
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