Privat Krankenversicherte profitieren von Risikoprüfung.

News bei Versicherungen

18-01-2007
Wer Kunde einer privaten Krankenversicherung werden will, muss im Versicherungsantrag Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. In der Regel sind alle Erkrankungen und ärztliche Behandlungen innerhalb der letzten fünf bis zehn Jahre anzugeben. Oft wird auch nach wiederkehrenden Beschwerden gefragt, die noch nicht vom Arzt untersucht wurden. Außerdem räumt der Antragsteller durch seine Unterschrift dem Versicherer das Recht ein, Auskünfte bei gegenwärtig behandelnden Medizinern einzuholen. Dies ist keineswegs Schikane des Versicherers, sondern dient dazu, die Risiken des einzelnen Vertrags und damit die Kostenbelastung für die Gesamtheit der beim PKV-Unternehmen Versicherten überschaubar zu halten.

Der Versicherer prüft anhand der vorhandenen Diagnosen und Erkrankungen mittels Statistikabgleich, ob er beim Antragsteller in Zukunft mit überdurchschnittlich hohen Kosten rechnen muss. Bei bekannten Krankheitsbildern mit eingrenzbaren Kosten wird dem Antragsteller üblicherweise ein Angebot mit Risikozuschlag gemacht. Solche Zuschläge sind aber nicht unabänderlich: als Versicherter kann man die Herabsetzung der Prämie verlangen, wenn die zugrundeliegende Krankheit ausgeheilt ist. Sind – etwa bei schweren Erkrankungen wie Krebs, gravierenden seelischen Leiden oder chronischen Wirbelsäulenschäden – die zukünftigen Kosten nicht abschätzbar, kann der Versicherungsantrag sogar abgelehnt werden. Die persönliche Gesundheitsprüfung dient allen Versicherten: Nur wenn der Versicherer unangemessen hohe Kostenrisiken ausschließt, kann er eine ausgeglichene Kostenstruktur und stabile Beiträge für alle Kunden gewährleisten.
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