Gesetzesänderung: Lebensversicherungen

News bei Versicherungen

24-01-2005
Der Schlußverkauf für Lebensversicherungen hat bereits Ende letzten Jahres stattgefunden. Weil sich die Besteuerung der zugeteilten Policengewinne zum 01.01.2005 geändert hat, haben Millionen noch schnell einen Vertrag nach alter Rechtslage abgeschlossen. Allerdings möchte mittlerweile manch einer eine übereilt unterschriebene Police wieder loswerden. Ab 08. Dezember 2004 beträgt die Widerspruchsfrist (§ 5a Abs. 1 VVG) und das Rücktrittsrecht (§ 8 Abs. 5 Satz 1) für neu abgeschlossene Policen nun 30 Tage (vorher 14 Tage).
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