Verbraucher können Sonderkündigungsrecht auch bei Kassenfusion wahrnehmen

News bei Versicherungen

19-11-2004
Gerichte erklären Kündigung von Versicherten bei Beitragssatzerhöhung infolge Fusion für rechtmäßig. Wie kürzlich bekannt wurde, haben das Sozialgericht Stuttgart und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschieden, dass eine Kündigung auch bei einer Fusion zweier Krankenkassen rechtmäßig ist, sofern sich der Beitragssatz für den Versicherten erhöht. Versicherte können somit ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und die Kasse wechseln.
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