Der Bund darf die Pension eines Beamten kürzen

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02-05-2005
Der Bund darf die Pension eines Beamten kürzen, wenn der Betreffende zusätzlich eine gesetzliche Rente aus einer früheren Nebentätigkeit bezieht. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgericht Koblenz hervor.
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