Praxisgebühr im Notfall: Nur ein Mal fällig

News bei Versicherungen

17-11-2004
Auch im ärztlichen Notfalldienst wird ab dem 1. Juli nur noch bei der ersten Inanspruchnahme im Quartal die Praxisgebühr von 10 Euro fällig. Darauf haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 23. Juni geeinigt.
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