Police muss bei Sturz und Tod nach Herzversagen zahlen

News bei Versicherungen

01-03-2005
Im Fall eines durch Herzversagen ausgelösten tödlichen Sturzes ist unter Umständen dennoch die Unfallversicherung des Betroffenen zur Leistung verpflichtet. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes (OLG) Saarbrücken hervor.
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