Keine Beiträge für freiwillig krankenversicherte ŤMinijobberť

News bei Versicherungen

28-02-2005
Freiwillig krankenversicherte «Minijobber» müssen auf ihr Gehalt keinen Krankenversicherungsbeitrag entrichten. Der Pauschalbetrag, den Arbeitgeber bei einem 400-Euro-Job zahlten, reiche aus. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel.
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