Krankenhaus muss über Zusatzkosten informieren

News bei Versicherungen

24-02-2005
Patienten, die sich im Krankenhaus für so genannte Wahlleistungen entscheiden, müssen zuvor im Detail über die Kosten informiert werden. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Az.: 5 U 1/02) hervor. Wahlleistungen sind jene Leistungen, die nicht zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören, wie etwa die Unterbringung im Einzelzimmer oder die Behandlung durch einen Chefarzt.
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