Vorerkrankungen nennen bei BU-Versicherung

News bei Versicherungen

11-02-2005
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss auch vermeintliche Bagatellerkrankungen angeben. Wer diese Erkrankungen verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Zu dieser Entscheidung ist das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem aktuellen Urteil gekommen (Az.: 3 U 219/03).
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